Gevatternabend - Potential zum Weltkulturerbe

Von: Christoph Thoma
 
„Die Landshuter Hochzeit 1475 hat Potential zum Immateriellen Weltkulturerbe!“ Zu diesem Fazit kam der Landshuter Architekt Dr.-Ing. Dr. phil. Stephan M. Bleichner, Mitglied des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS), beim gut besuchten Gevattern-Abend im Zeughaus, der am 28. März 2012 vom Verein „Bauzunfthaus Landshut“ und vom Verein „Die Förderer“ gemeinsam veranstaltet wurde.
 
 
 

Die „wiederholbare Geschichtsrefiguration“ bereichert die Lebenswirklichkeit. Bei jeder Aufführung vermischen sich die Erlebniswelten des späten Mittelalters und der Jetztzeit. Dr. Stephan Bleichner spürte in seinem wissenschaftlich-philosophischen Fachvortrag dem Phänomen der „gelebten Geschichtsvergegenwärtigung in Landshut“ nach und setzte dabei die „Landshuter Hochzeit 1475“ als bedeutendes lokales, regionales und überregionales Ereignis in Bezug zum 2006 in Kraft getretenen UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung immateriellen Kulturerbes.

Kernaussagen machen deutlich, worum es in der Sache geht: „Das Bewusstsein für eigene kulturelle Werte ist Voraussetzung für die Auseinandersetzung mit Neuem bzw. Fremdem. Bedingung für gelungene Reinszenierung eines geschichtlichen Ereignisses ist der Drang der Menschen dazu, ihr Geschichtsbewusstsein und die räumlich-bauliche Umgebung, in diesem Fall das weitgehend unverfälscht erhaltene, historische Stadtbild“. 

Dr. Stephan Bleichner machte deutlich, dass die Interpretation eines historischen Ereignisses mit geschichtstheatralischen Mitteln nur in der richtigen Kulisse gelingen kann. Im Klartext (O-Ton Bleichner): „Das materielle und das immaterielle Kulturerbe sind zwei Seiten einer Medaille“. Nur weil Landshut der Originalschauplatz ist und die historische Altstadt während der Aufführung zur Bühne wird, funktioniere das Landshuter Modell von „living history“. Das materielle Kulturerbe sei eng mit dem immateriellen verbunden: „Die UNESCO meint also, dass nicht berührbares Kulturerbe gebautes (fassbares) Kulturerbe ergänzt“!

„Die Landshuter Rückkehr in die Vergangenheit ist von öffentlichem Interesse“, so Dr. Stephan Bleichner . Allerdings könnten die Landshuter Bürger nicht gezwungen werden, ihr kulturelles Erbe an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben. Fest steht: „Wenn Deutschland die UNESCO-Resolution ratifiziert und die Landshuter Hochzeit 1475 (zumindest) auf die nationale Liste des UNESCO-Weltkulturerbes kommt, ist der Staat dazu verpflichtet, die „Landshuter Hochzeit“ zu schützen.

Nachtrag: Der 1956 in Landshut geborene Dr.-Ing. Stephan Bleichner hat an der Bauhaus-Universität Weimar eine Dissertation zum Thema DAS AXIOLOGISCHE PHÄNOMEN DER RE-INSZENIERUNG DER LANDSHUTER FÜRSTENHOCHZEIT 1475 ALS IMMATERIELLES KULTURERBE vorgelegt und damit den akademischen Grad DOCTOR PHILOSOPHIAE (Dr. phil.) erlangt. Mentor der Arbeit war Prof. i. R. Dr. phil. habil. Dr.-Ing. Hermann Wirth, der zum Vortrag im Zeughaus der "Landshuter Hochzeit 1475" extra nach Landshut kam.

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