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„Landshuter Hochzeit 1475“ auf dem Weg zum immateriellen UNESCO- Kulturerbe Deutschlands.

„Landshuter Hochzeit 1475“  auf dem Weg zum immateriellen UNESCO- Kulturerbe Deutschlands.

„Die Landshuter Hochzeit 1475“ wurde nunmehr vom Kultusministerium offiziell  für die Aufnahme in das Bundesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen. Ein Expertengremium unter Vorsitz des Regensburger Kulturwissenschaftlers Prof. Dr. Daniel Drascek hat sich mit Blick auf die Vorgaben und Zielsetzungen des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes intensiv mit allen bayerischen Anträgen befasst und neben der „Landshuter Hochzeit 1475“ den „Further Drachenstich“, die „Oisinger Verlosung“ und das „Feldgeschworenenwesen“ für die Aufnahme in das Bundesverzeichnis vorgeschlagen.

Sollten das Expertenkommitee und die Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik dem Vorschlag des Bayerischen Kultusministeriums folgen, wäre die Aufnahme in das Bundesverzeichnis im kommenden Herbst nicht nur für den Verein „Die Förderer“, sondern auch für die Stadt Landshut nach einer Bewerbungsphase, die sich über mehrere Jahre hingezogen hat, eine bedeutende Anerkennung.

Der erste Vorsitzende der „Förderer“ Dr. Ernst Pöschl betonte in einer ersten Stellungnahme, dass die Anerkennung der „Landshuter Hochzeit 1475“ als immaterielles Kulturerbe auch die Verpflichtung mit sich bringe, den historischen Kern der Stadt Landshut als Veranstaltungsort für das „historische Dokumentarspiel“  der Landshuter Hochzeit zu bewahren.

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